zur Startseite  
Die Brauerei
 
  Übersicht
  Aktuelles
  Gasthof
  Brauerei
  Biershop
  Kontakt
   
   
 
   
 

Wir stellen unser gesamtes Bier in unserer Brauerei nach dem bayerischen Reinheitsgebot selbst her.

Alle Biersorten sind auch im Heimdienst in Flaschen oder Fässern erhältlich.
Nachfolgend beschriebene Biere kommen bei uns zum Ausschank.

UnsereBierspezialitäten aus eigener Herstellung:
[Sie sehen die jeweiligen Flaschen-Etiketten verkleinert abgebildet]

   
 
   
feinherbes Pils
 
ungespundetes, süffiges
Kellerbier (Lagerbier)
Hummel Pils [oben]
 
Hummel Kellerbier [oben]
     
Hummel Pils [unten]
 
Hummel Kellerbier [unten]
     
kerniges, bernsteinfarbenes
Märzen
 
urig dunkles Räucherla
(Rauchbier)
Hummel Märzen [oben]
 
Hummel Räucherla [oben]
     
Hummel Märzen [unten]
 
Hummel Räucherla [unten]
     
helles Hefeweißbier
 
Saisonal, bzw. an bestimten
Feiertagen:
Festbier (zu Ostern, Pfingsten,
Merkendorfer Kirchweih
und Weihnachten)
Hummel Weißbier [oben]
 
Hummel Festbier [oben]
     
Hummel Weißbier [unten]
 
Hummel Festbier [unten]
     
vollmundig dunkler
Weihnachtsbock
(November / Dezember)
 
Räucherator
(Rauchbier-Doppelbock
zur Fastenzeit)
Hummel Bock dunkel [oben]
 
Hummel Räucherator [oben]
     
Hummel Bock dunkel [unten]
 
Hummel Räucherator [unten]
     
heller Maibock
(April / Mai)
 
süffiger Weizenbock
(Adventszeit / Fastenzeit)
Hummel heller Maibock [oben]
 
Hummel Weizenbock [oben]
     
Hummel heller Maibock [unten]
 
Hummel Weizenbock [unten]
     
Hier sehen Sie unsere neuen
0,33l "Freggäla"-Etiketten
   
     
Freggäla als Pils
 
Freggäla als Kellerbier
Freggäla Pils
 
Freggäla Kellerbier
     
Freggäla als Festbier
 
Freggäla als Maibock
Freggäla Festbier
 
Freggäla Maibock
     
     
 
   


 
       
    Das bayerische Reinheitsgebot von 1516

Anno 1516 sah sich der Bayernherzog Wilhelm IV. gezwungen, für das Brauwesen eine bindende Vorschrift zu erlassen, um der Panscherei landauf, landab Einhalt zu gebieten.
Das sogenannte Reinheitsgebot besagt, dass nichts anderes zum Brauen verwendet werden darf, als die natürlichen Rohstoffe Malz, Hopfen, Hefe und Wasser.
Das bayerische Reinheitsgebot überdauerte die Jahrhunderte und wird auch heute, trotz EG-Beschluss, dass auch anders gebraute Biere in Deutschland verkauft werden dürfen, von den deutschen Brauereien streng eingehalten. Was die wenigsten wissen, ist die Tatsache, dass es bereits um 1493, ausgehend von Landshut, ein eigenes Reinheitsgebot für Niederbayern gab und dass auch ein Augsburger und Münchner Reinheitsgebot existierte. Nun mag sich streiten, wer das älteste Reinheitsgebot sein eigen nennt, durchgesetzt hat sich eben der Erlass von 1516, der den Bierkenner und Bierliebhaber davor schützt, dass sein Lieblingsgetränk mit Chemie oder unpassenden Rohstoffen verfälscht wird. Ein Hoch dem bayerischen Reinheitsgebot heute und in Zukunft.

Originaltext:

Wie das Pier Summer vie Winter auf dem Land sol geschenkt und prauen werden "Item wir ordnen, setzen und wollen mit Rathe unnser Lanndtschaft das füran allenthalben in dem Fürstenthumb Bayrn auff dem Lande auch in unsern Stettn vie Märckthen da desáhalb hieuor kain sonndere ordnung gilt von Michaelis bis auff Georij ain mass oder kopffpiers über einen pfennig müncher werung un von Sant Jorgentag biß auf Michaelis die mass über zwen pfennig derselben werung und derenden der kopff ist über drey haller bey nachgeferter Pene nicht gegeben noch außgeschenckht sol werden. Wo auch ainer nit Merrzn sonder annder pier prawen oder sonst haben würde sol erd och das kains weg häher dann die maß umb ainen pfennig schenken und verkauffen. Wir wollen auch sonderlichen dass füran allenthalben in unsern stetten märckthen un auf dem lannde zu kainem pier merer stückh dan allain gersten, hopfen un wasser genommen un gepraucht solle werdn. Welcher aber dise unsere Ordnung wissendlich überfaren unnd nie hallten wurde den sol von seiner gerichtsobrigkait dasselbig vas pier zustraff unnachläßlich so offt es geschieht genommen werden. jedoch wo ain brüwirt von ainem ainem pierprewen in unnsern stettn märckten oder aufm lande jezuzeitn ainen Emer piers zwen oder drey kauffen und wider unnter den gemaynen pawrfuolck ausschenken würde dem selben allain aber sonstnyemandes soldyemaßs oder der kopfpiers umb ainen haller häher dann oben gesetzt ist zugeben un ausschencken erlaube unnd unuerpotn."